Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):

Die AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird auf Anforderung an alle Aussteller kostenlos zugeschickt, bzw. ist diese vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich. Bitte beachten Sie die durch CORONA geänderte, erweiterte Ausstellungsordnung.

Die komplette Ausstellungsordnung finden Sie: HIER

Jeder Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im gesamten Ausstellungsbereich verursachen.Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit.

Für jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass (Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.

Den Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichtern und Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten Ausstellungsgelände, entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke mit Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen.

Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO.

Wir verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Aussteller mit Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind)befinden werden außerhalb der Messehallen gerichtet. Wir bitten diese Aussteller um Rücksichtnahme und extra Anmeldng bei der Ausstellungsleitung (Einlass). Der Zutritt , ohne Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung, mit läufigen Hündinnen in die Ausstellungshalle ist nicht gestattet.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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